Mittwoch, 22. Juli 2015

Griechenbashing durch die Finanzverwaltung

Gegen meinen (geständigen) Mandanten wird der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. Innerhalb weniger Tage zahlt er zur Vermeidung eines Arrestes 520.000,00 EUR an die Finanzverwaltung und kündigt umfassende Kooperation an. Ergebnis: Ein Arrest nach § 324 AO wird angeordnet und (u.a.) damit begründet, dass mein Mandant aus Griechenland stammt und sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume in seinem Heimatland aufgehalten hat.

§ 83 AO fällt mir dazu ein. Und noch ein paar Dinge mehr! 




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